Förderung

Arbeitnehmer-Sparzulage und Bausparen: So nutzt du VL optimal

Arbeitnehmer-Sparzulage und Bausparen: So nutzt du VL optimal
Auf einen Blick

Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist eine staatliche Förderung, die viele Arbeitnehmer nicht kennen – obwohl sie jährlich bis zu 43 € gratis einbringt. Kombiniert mit einem...

Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist eine staatliche Förderung, die viele Arbeitnehmer nicht kennen – obwohl sie jährlich bis zu 43 € gratis einbringt. Kombiniert mit einem Bausparvertrag und vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ist sie ein echter Vorteil.

Was sind Vermögenswirksame LeistungenArbeitgeberzuschuss bis 40 €/Monat, kann in den Bausparvertrag fließen. Weiterlesen → (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen deines Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließen. Sie kommen on top zu deinem Lohn – ohne dass du dafür etwas tun musst, außer es zu beantragen.

  • Bis zu 40 € / Monat zahlen manche Arbeitgeber (je nach Branche und Tarifvertrag)
  • Metallindustrie und IG-Metall-Bereiche: häufig volle 40 €
  • Öffentlicher Dienst: 6,65–25 € je nach Bereich
  • Viele kleinere Unternehmen: 10–15 €

Was ist die Arbeitnehmer-SparzulageStaatliche Zulage auf VL-Einzahlungen: bis zu 43 € pro Jahr bei niedrigem Einkommen. Weiterlesen →?

Die ANS-Zulage ist eine staatliche Förderung zusätzlich zu den VL deines Arbeitgebers. Sie beträgt 9 % der jährlichen VL-Einzahlungen in einen Bausparvertrag – auf maximal 470 € VL / Jahr (also max. 43 € / Jahr).

Kurz & knapp: 9 % Zulage | Max. 43 € / Jahr | Einkommensgrenze: 17.900 € (Single) / 35.800 € (Paar) | Antrag: jährlich in der Steuererklärung (Anlage VL) oder über die Bausparkasse

Voraussetzungen für die ANS-Zulage

  • Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 € (Single) / 35.800 € (Verheiratete)
  • VL vom Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss die Leistungen vertraglich zusagen
  • Bausparvertrag als Anlageform: VL müssen in einen Bausparvertrag oder andere zugelassene Anlageformen fließen
  • Mindestlaufzeit: Vertrag muss 7 Jahre gesperrt sein (bei Bauspar: oft schon durch Standardlaufzeit erfüllt)
Arbeitnehmer-Sparzulage und Bausparen: So nutzt du VL optimal

ANS + WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen → kombinieren

Beide Förderungen lassen sich kombinieren:

FörderungBetrag / JahrEinkommensgrenze
Wohnungsbauprämiebis 70 €35.000 € (Single)
ANS-Zulage (auf VL)bis 43 €17.900 € (Single)
Kombinationbis 113 €je nach Einkommen
Arbeitnehmer-Sparzulage und Bausparen: So nutzt du VL optimal

Wie beantragst du die ANS-Zulage?

  1. Arbeitgeber fragen, ob VL angeboten werden und wie hoch sie sind
  2. Bausparkasse als VL-Empfänger angeben (Formular beim Arbeitgeber)
  3. Jährlich in der Steuererklärung Anlage VL ausfüllen ODER direkt bei der Bausparkasse beantragen
  4. Zulage wird direkt dem Bausparkonto gutgeschrieben
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Experten-Tipp: Tipp aus der Praxis: Schließen Sie den BSV mindestens 8 Jahre vor dem geplanten Kauf ab. Wer mit 28 Jahren einen BSV für 80.000 € abschließt und 350 €/Monat spart, hat mit 36 Jahren das günstige Darlehen verfügbar – genau dann wenn Familien typisch kaufen wollen.
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Häufige Fragen zur ANS-Zulage

Du kannst VL aus eigener Tasche aufstocken (freiwillige VL-Eigenleistung). Aber die ANS-Zulage gibt es dann nur auf den Arbeitgeber-Anteil. Viele Tarifverträge schreiben VL vor – frag deinen Betriebsrat oder HR.

Ja – die ANS-Zulage wird jährlich beantragt. Wenn du die Anlage VL in deiner Steuererklärung vergisst, verlierst du die Zulage für dieses Jahr (kein automatischer Carryover).

Der Bausparvertrag gehört dir – er bleibt, auch wenn der Arbeitgeber wechselt. Der neue Arbeitgeber zahlt seine VL einfach in denselben Vertrag. Du musst nur die Bankverbindung (IBAN des Bausparkontos) beim neuen Arbeitgeber angeben.

Häufige Fragen

10 % auf max. 700 € Jahreseinzahlung = bis zu 70 € pro Person (140 € für Ehepaare). Einkommensgrenze: 35.000 € zu versteuerndes Einkommen (Single) / 70.000 € (Verheiratete). Bei Erstvertrag: kein Einkommenslimit bis zum 25. Lebensjahr.

Nein – für denselben BSV kann nicht beides beansprucht werden. Sie können aber einen Wohn-Riester-BSV und einen klassischen BSV parallel führen. Der Riester-BSV erhält Riester-Zulagen, der klassische BSV die Wohnungsbauprämie.

Bei "schädlicher Verwendung": wenn das Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird (z.B. Kündigung vor 7 Jahren und Auszahlung). Ausnahmen: Tod des Sparers, Pflegebedürftigkeit, Erwerb vor 7 Jahren mit Genehmigung. Bei regulärer Nutzung für Wohneigentum: keine Rückzahlung.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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