Bausparen Glossar

Alle wichtigen Begriffe rund um den Bausparvertrag – einfach erklärt.

A
Kosten
Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die beim Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird. Sie stellt für die Bausparkasse eine Art Eintrittsgeld ins Bauspar-Kollektiv dar und deckt Verwaltungs- und Vertriebskosten ab. In Deutschland liegt die Abschlussgebühr je nach Anbieter zwischen 1,0 % und 1,6 % der vereinbarten Bausparsumme. Debeka ist mit 1,0 % der günstigste große Anbieter, während Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot und BHW typischerweise 1,6 % verlangen. Konkrete Auswirkung: Bei einer Bausparsumme von 100.000 € zahlt man bei Debeka einmalig 1.000 €, bei den meisten anderen Anbietern 1.600 €. Der Unterschied beträgt 600 € – eine Summe, die je nach Perspektive erheblich oder vernachlässigbar ist. Die Abschlussgebühr wird in der Regel innerhalb der ersten Jahre aus den Einzahlungen entnommen. Konkret bedeutet das: Zu Beginn eines Bausparvertrags fließen die ersten Einzahlungen zunächst in die Abschlussgebühr, bevor das Guthaben wächst. Das verlangsamt den Guthabenaufbau zu Beginn. Bei Kündigung in den ersten Jahren wird die Abschlussgebühr in der Regel nicht erstattet – ein weiterer Grund, einen Bausparvertrag langfristig zu halten. Kritik: Die Abschlussgebühr steht regelmäßig in der Kritik, weil sie auch dann anfällt, wenn das Bauspardarlehen später nicht genutzt wird. Wer z.B. nach zwölf Jahren zuteilungsreif ist und lieber das Guthaben ausgezahlt bekommt statt das Darlehen zu nehmen, hat trotzdem die volle Abschlussgebühr bezahlt. Vergleich lohnt sich: Bei der Auswahl des Anbieters sollte die Abschlussgebühr immer im Gesamtpaket betrachtet werden – zusammen mit Darlehenszins, Guthabenzins und Tarifsstruktur. Der günstigste Abschluss zahlt sich besonders bei großen Bausparsummen aus. Fazit: Die Abschlussgebühr ist unvermeidbar, aber vergleichbar. Debeka mit 1,0 % bietet hier den deutlichsten Vorteil gegenüber dem Marktstandard von 1,6 %. Bei großen Bausparsummen lohnt sich der Vergleich besonders, da der absolute Unterschied entsprechend hoch ausfällt.
Finanzierung
Eine Annuität ist eine gleichbleibende periodische Zahlung, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht. Das Annuitätendarlehen ist die in Deutschland bei weitem häufigste Form der Immobilienfinanzierung – und auch das Bauspardarlehen wird als Annuitätendarlehen zurückgezahlt. Funktionsprinzip: Die monatliche Gesamtrate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Innerhalb der Rate verändert sich jedoch das Verhältnis: Zu Beginn ist der Zinsanteil hoch (weil die Restschuld noch groß ist), der Tilgungsanteil niedrig. Mit jeder Zahlung sinkt die Restschuld leicht, damit auch der fällige Zinsanteil – und der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Am Ende der Laufzeit ist der Zinsanteil minimal und die Rate besteht fast vollständig aus Tilgung. Vorteil für Planer: Die konstante Rate macht das Annuitätendarlehen ideal für langfristige Finanzplanung. Wer weiß, dass er monatlich 350 € bezahlen muss – und das über 15 Jahre – kann seine Finanzen entsprechend strukturieren. Es gibt keine bösen Überraschungen, solange die Zinsbindung gilt. Gegenstück: Tilgungsdarlehen: Beim Tilgungsdarlehen ist die Tilgungsrate konstant, aber der Zinsanteil sinkt mit der Restschuld – die Gesamtrate wird also immer kleiner. Das ist vorteilhafter für die Gesamtzinsbelastung, aber belastet das Budget am Anfang stärker. Beispiel Bauspardarlehen: 60.000 € zu 2,35 % Zins, monatliche Annuität 320 €. Im ersten Monat: 117,50 € Zinsen, 202,50 € Tilgung. Im zweiten Monat: Restschuld 59.797,50 €, Zinsen 117,10 €, Tilgung 202,90 €. Die Gesamtrate bleibt konstant bei 320 €, die innere Zusammensetzung verschiebt sich monatlich minimal. Sondertilgungen im Annuitätendarlehen: Sondertilgungen reduzieren die Restschuld direkt und verkürzen damit die Gesamtlaufzeit (bei konstanter Rate) oder reduzieren die zukünftigen Raten (bei angepasster Rate). Fazit: Das Annuitätendarlehen ist das verlässlichste Tilgungsmodell für langfristige Immobilienfinanzierungen. Die konstante Rate erleichtert die Finanzplanung erheblich. Wer seine monatliche Belastung kennt und planungssicher finanzieren will, trifft mit dem Annuitätsdarlehen die richtige Wahl.
Finanzierung
Die Anschlussfinanzierung (auch Prolongation oder Umschuldung) bezeichnet den Folgekredit, der benötigt wird, wenn die Zinsbindungsfrist eines bestehenden Hypothekendarlehens ausläuft und noch eine Restschuld offen ist. Das ist bei den meisten Immobilienfinanzierungen nach 10–15 Jahren der Fall. Problem: Bei Ablauf der Zinsbindung muss der aktuelle Marktzins akzeptiert werden – egal ob dieser höher oder niedriger ist als der ursprüngliche Zinssatz. Wer in den 2010er Jahren zu 1–2 % finanziert hat, musste bei der Anschlussfinanzierung in 2023/24 plötzlich 3,5–4,5 % zahlen. Das hat die monatliche Rate erheblich erhöht. Der Bausparvertrag als Lösung: Ein Bausparvertrag, der parallel zur Erstfinanzierung abgeschlossen wird, ist die optimale Absicherung gegen steigende Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Der Darlehenszins (2,25–2,55 % in 2026) wird heute festgeschrieben und gilt in 10–15 Jahren – unabhängig vom dann geltenden Marktzins. Konkrete Strategie: Hauskauf für 500.000 €, Erstfinanzierung 400.000 € zu 3 % für 15 Jahre. Gleichzeitig wird ein Bausparvertrag über 100.000 € abgeschlossen. In 15 Jahren ist die Restschuld auf ca. 200.000–250.000 € gesunken. Der Bausparvertrag ist zugeteilt und deckt einen großen Teil der Restschuld zu garantierten 2,3 %. Für den Rest wird neu finanziert – aber zu einem geringeren Betrag. Forward-Bausparvertrag: Einige Bausparkassen bieten spezielle Forward-Tarife an, die explizit auf die Anschlussfinanzierung ausgerichtet sind. Dabei wird die Zuteilung so geplant, dass sie genau mit dem Ablauf der aktuellen Zinsbindung zusammenfällt. Fazit: Die Anschlussfinanzierung ist das unterschätzte Zinsrisiko des deutschen Immobilienmarkts. Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, kann dieses Risiko vollständig eliminieren. Die Strategie ist einfach: Bausparvertrag parallel zur Erstfinanzierung abschließen, sodass die Zuteilung genau dann erfolgt, wenn die Zinsbindung des Hauptdarlehens ausläuft.
Grundlagen
Die Ansparphase ist der erste und in der Regel auch längste Abschnitt eines Bausparvertrags. Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Zuteilung – also dem Moment, ab dem Guthaben und Darlehen abgerufen werden können. Dauer: Je nach Tarif, Sparrate und Sonderzahlungen dauert die Ansparphase typischerweise 7 bis 13 Jahre. Wer höhere monatliche Beiträge einzahlt oder regelmäßige Sonderzahlungen leistet, kann die Ansparphase verkürzen. Wer Beiträge aussetzt oder reduziert, verlängert sie entsprechend. Was passiert in der Ansparphase? Der Bausparer zahlt monatlich seine vereinbarte Sparrate in den Vertrag ein. Das Guthaben wächst durch die Einzahlungen sowie durch die (niedrigen) Guthabenzinsen von 0,10–0,25 %. Gleichzeitig werden staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage dem Konto gutgeschrieben. Die Ansparphase ist die Zeit der „stillen Arbeit“: Das Geld wächst langsam und zuverlässig, ohne spektakuläre Renditen. Der eigentliche Gewinn entsteht später in der Darlehensphase durch den garantierten Niedrigzins. Flexibilität: Während der Ansparphase sind bei den meisten Bausparkassen Sonderzahlungen erlaubt, die die Zuteilung beschleunigen. Auch eine Beitragsfreistellung (Aussetzung der Einzahlungen) ist möglich, verlängert jedoch die Laufzeit bis zur Zuteilung. Eine vollständige Kündigung ist jederzeit möglich, bedeutet aber den Verlust staatlicher Förderungen und der Abschlussgebühr. Kündigungsgebühren: Manche Bausparkassen erheben Stornogebühren bei frühzeitiger Kündigung. Es lohnt sich daher, die Vertragsbedingungen vor Abschluss genau zu lesen. Die Ansparphase endet offiziell nicht automatisch, sondern erst wenn der Bausparer die Zuteilung aktiv annimmt. Bis dahin läuft der Vertrag weiter – Guthaben wird angesammelt und weiter verzinst. Fazit: Die Ansparphase erfordert Geduld, dauert sie doch typisch 7 bis 13 Jahre. Wer diese Phase bewusst nutzt, regelmäßig einzahlt und Sonderzahlungen leistet, legt den Grundstein für günstige Finanzierungskonditionen in der Zukunft. Ein frühzeitiger Vertragsabschluss zahlt sich fast immer aus.
Förderung
Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in förderungsfähige Anlageformen investieren. Der Bausparvertrag ist eine der wichtigsten förderungsfähigen Anlageformen. Die Zulage beträgt 9 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 470 €. Das ergibt eine maximale Förderung von 42,30 € pro Jahr (oft auf 43 € gerundet). Über sieben Jahre kommen so etwa 295 € zusammen – überschaubar, aber immerhin ein kostenloser staatlicher Zuschuss. Einkommensgrenze: Die Arbeitnehmer-Sparzulage steht nur Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 17.900 € (Single) bzw. 35.800 € (Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner) zu. Diese Grenze ist vergleichsweise niedrig – damit ist die ANS vor allem für Berufseinsteiger, Teilzeitkräfte und Auszubildende relevant. Bindungsfrist: Wie bei der Wohnungsbauprämie gilt auch für die ANS eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Wird das Guthaben vorher abgezogen (außer bei Ausnahmen), muss die Zulage zurückgezahlt werden. Kombination mit VL: Der klassische Weg zur ANS führt über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Viele Arbeitgeber zahlen 15–40 € pro Monat als VL, die dann in den Bausparvertrag fließen. Zusammen mit der staatlichen Zulage entsteht so ein kleines, aber automatisches Sparpolster. Kombination mit Wohnungsbauprämie: ANS und Wohnungsbauprämie können gleichzeitig beantragt werden, sofern die jeweiligen Einkommensgrenzen erfüllt sind. Da die Grenzen unterschiedlich hoch sind, profitieren je nach Einkommen unterschiedliche Personengruppen. Beantragung: Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich mit der Einkommensteuererklärung gestellt (Anlage VL). Viele Bausparkassen übernehmen die Beantragung auf Wunsch automatisch. Fazit: Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist überschaubar, aber kostenfrei. Wer Anspruch hat, sollte sie nicht verfallen lassen. In Kombination mit VL vom Arbeitgeber entsteht ein automatisches, staatlich gefördertes Sparsystem ohne nennenswerten Eigenaufwand und ohne zusätzliche Einzahlungspflichten.
B
Grundlagen
Das Bauspardarlehen ist der zinsgünstige Kredit, den die Bausparkasse nach der Zuteilung an den Bausparer auszahlt. Es handelt sich um einen der größten Vorteile des Bausparens: Der Zinssatz wird bereits bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit garantiert – unabhängig vom dann geltenden Marktzinsniveau. Die Darlehenszinsen liegen im Markt 2026 zwischen 2,25 % (Wüstenrot) und 2,55 % (BHW). Zum Vergleich: Ein normaler Bankkredit für eine Anschlussfinanzierung kostete in Hochzinsphasen 4–6 % und mehr. Wer in einer Niedrigzinsphase einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sichert sich diesen Zinssatz dauerhaft. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich automatisch als Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem zum Zuteilungszeitpunkt angesparten Guthaben. Wurde eine Bausparsumme von 100.000 € vereinbart und beträgt das Guthaben bei Zuteilung 45.000 €, so erhält der Bausparer ein Darlehen von 55.000 €. Das Bauspardarlehen wird als Annuitätendarlehen zurückgezahlt: Die monatliche Rate bleibt konstant, der Zinsanteil sinkt mit jeder Zahlung (da die Restschuld abnimmt), der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Sondertilgungen sind bei den meisten Bausparkassen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich – ein weiterer Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen. Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden: Es darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen Kauf, Bau, Modernisierung oder Renovierung von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum. Wer das Darlehen für andere Zwecke nutzen möchte, muss staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Für viele Bausparer ist das Bauspardarlehen der eigentliche Zweck des Vertrags – ein langfristig günstig verzinstes Darlehen als Puffer für spätere Immobilieninvestitionen. Fazit: Das Bauspardarlehen ist der Kern des gesamten Bausparmodells. Wer früh abschließt und langfristig plant, sichert sich einen zinsgünstigen Kredit für die Zukunft, unabhängig vom Marktgeschehen. Für viele ist es das beste Instrument zur Zinsabsicherung ohne nennenswerten administrativen Aufwand.
Grundlagen
Die Bausparsumme ist der vertraglich festgelegte Gesamtbetrag, der sich aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt. Sie ist die wichtigste Kennzahl eines jeden Bausparvertrags, weil sich viele weitere Parameter direkt von ihr ableiten: die monatliche Sparrate, die Abschlussgebühr und letztlich auch der Zuteilungszeitpunkt. Typische Bausparsummen liegen in Deutschland zwischen 20.000 und 300.000 €. Für eine Anschlussfinanzierung wählen viele Bausparer eine Summe von 50.000 bis 100.000 €, während beim Erstwerb von Wohneigentum auch 150.000–200.000 € üblich sind. Die Wahl der richtigen Bausparsumme ist strategisch entscheidend. Wählt man sie zu niedrig, reicht das Bauspardarlehen für den geplanten Zweck möglicherweise nicht aus. Wählt man sie zu hoch, zahlt man auf eine zu große Summe Abschlussgebühren und Beiträge, ohne das Guthaben vollständig zu nutzen. Die Abschlussgebühr berechnet sich direkt aus der Bausparsumme: Bei 1,0 % (z.B. Debeka) zahlt man bei 100.000 € einmalig 1.000 €, bei 1,6 % (z.B. Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot) sind es 1.600 €. Der Unterschied von 600 € je 100.000 € Bausparsumme macht bei größeren Verträgen einen spürbaren Unterschied. Auch die monatliche Sparrate orientiert sich an der Bausparsumme: Als Faustregel gilt 3–5 Promille der Bausparsumme pro Monat. Bei einer Bausparsumme von 80.000 € wären das 240–400 € monatlich. Wer mehr einzahlen kann, erreicht die Zuteilung früher. Eine Erhöhung der Bausparsumme ist nach Vertragsabschluss nur eingeschränkt möglich – meistens wird ein neuer Vertrag abgeschlossen oder die Bausparsumme im Einvernehmen mit der Bausparkasse angepasst. Es empfiehlt sich daher, von Anfang an eine realistische Summe zu wählen. Fazit: Die Bausparsumme sollte realistisch zum geplanten Immobilienprojekt passen. Ein zu groß gewählter Vertrag kostet unnötig Abschlussgebühren, ein zu kleiner deckt den Bedarf nicht. Beim Abschluss lohnt es sich, verschiedene Szenarien mit dem Berater durchzurechnen und den Vertrag langfristig zu planen.
Strategie
Eine Beitragsfreistellung (auch Beitragsfreiheit) bedeutet, dass ein Bausparer die monatlichen Einzahlungen in seinen Bausparvertrag vorübergehend oder dauerhaft aussetzt. Der Vertrag läuft weiter, das bestehende Guthaben wird weiterhin mit dem vereinbarten Guthabenzins verzinst, aber es kommen keine neuen Einzahlungen hinzu. Wann ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll? In Phasen finanzieller Engpässe (Jobwechsel, Elternzeit, unerwartete Ausgaben) ist die Beitragsfreistellung die elegantere Alternative zur Kündigung. Der Vertrag bleibt bestehen und kann später wieder bespielt werden – ohne neue Abschlussgebühren zahlen zu müssen. Auswirkung auf den Vertrag: Der Zuteilungszeitpunkt verschiebt sich, da die Bewertungszahl langsamer steigt oder stagniert. Auch das Mindestguthaben wird später erreicht. Die Beitragsfreistellung verlängert also die Ansparphase – manchmal erheblich, je nachdem wie lange sie andauert. Förderungen: Staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage) sind an jährliche Einzahlungen geknüpft. Wer keine Einzahlungen leistet, erhält für dieses Jahr keine Förderung. Zulagen, die bereits gutgeschrieben wurden, bleiben erhalten – sofern keine Kündigung erfolgt. Vorteile gegenüber Kündigung: Bei einer Kündigung gehen die gezahlte Abschlussgebühr, eventuelle Stornogebühren und die staatlichen Förderungen (in Teilen) verloren. Eine Beitragsfreistellung dagegen kostet nichts und erhält alle Ansprüche. Das Guthaben bleibt verzinst und die Förderungen bleiben im Vertrag. Beantragung: Die Beitragsfreistellung muss in der Regel schriftlich oder online bei der Bausparkasse beantragt werden. Manche Bausparkassen ermöglichen die Pause direkt über das Online-Banking oder eine App. Fazit: Die Beitragsfreistellung ist das sanfte Sicherheitsnetz beim Bausparvertrag. Wer finanzielle Engpässe hat, sollte sie der Kündigung immer vorziehen. Kündigung kostet die Abschlussgebühr und alle Förderungen, die Beitragsfreistellung kostet nichts und hält alle Optionen für die Zukunft offen. Viele Bausparer nutzen die Freistellung ueberbrueckend bis zum naechsten Gehaltserhoehungsschritt oder Ende der Elternzeit.
Grundlagen
Die Bewertungszahl (auch Bewertungskennzahl genannt) ist eine interne Kennzahl jeder Bausparkasse, die anzeigt, ob ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Sie ist neben dem Mindestguthaben die zweite wichtige Voraussetzung für die Zuteilung. Jede Bausparkasse berechnet die Bewertungszahl nach einem eigenen Verfahren, das jedoch immer ähnliche Faktoren berücksichtigt: das angesparte Guthaben im Verhältnis zur Bausparsumme, die Regelmäßigkeit der Einzahlungen, die Vertragslaufzeit und die Summe aller bisher geleisteten Einzahlungen. Grundprinzip: Wer viel und regelmäßig spart, erhält eine höhere Bewertungszahl und wird früher zugeteilt. Wer unregelmäßig oder wenig einzahlt, wartet länger auf seine Zuteilung. Der erforderliche Mindestwert der Bewertungszahl liegt je nach Bausparkasse und Tarif typischerweise zwischen 16 und 22. Dieser Wert muss zusammen mit dem Mindestguthaben erreicht sein, bevor die Zuteilung erfolgen kann. Besonderheit: Die Bewertungszahl wird nicht nur durch eigene Einzahlungen beeinflusst, sondern auch durch das kollektive Verhalten aller Bausparer bei einer Bausparkasse. Stornieren viele Bausparer ihre Verträge oder zahlen weniger ein, kann sich das theoretisch auf den Zuteilungszeitpunkt anderer auswirken – das sogenannte Kollektivprinzip. In der Praxis ist die Bewertungszahl für die meisten Bausparer eine „Blackbox“ – sie wissen, dass sie existiert, aber die genaue Berechnung ist komplex und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Die jährliche Kontostandsmitteilung zeigt in der Regel die aktuelle Bewertungszahl und den erforderlichen Mindestwert. Tipp: Um die Bewertungszahl schneller zu steigern, empfehlen sich Sonderzahlungen, insbesondere zu Jahresbeginn. Da die Bewertungszahl auch die Dauer der Ansparphase berücksichtigt, zahlen sich frühe und regelmäßige Einzahlungen besonders stark aus. Fazit: Die Bewertungszahl ist das unsichtbare Steuerrad des Bausparvertrags. Wer sie versteht und durch regelmäßige sowie frühe Einzahlungen optimiert, kann den Zuteilungszeitpunkt aktiv beeinflussen und die Wartezeit auf das günstige Bauspardarlehen spürbar verkürzen.
D
Grundlagen
Die Darlehensphase ist die zweite und abschließende Phase eines Bausparvertrags. Sie beginnt nach der Zuteilung, wenn der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, und endet mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens. In der Darlehensphase kehrt sich der Geldfluss um: Statt Einzahlungen in den Vertrag zahlt der Bausparer nun monatliche Annuitätsraten an die Bausparkasse zurück. Diese Raten sind gleichbleibend hoch und setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Darlehenszins: Der Zinssatz ist bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und bleibt über die gesamte Darlehensphase konstant. Das ist einer der größten Vorteile des Bausparens: Keine Zinsanpassungsrisiken, keine Verhandlungen mit der Bank nach zehn Jahren Zinsbindung. Dauer: Die Darlehensphase dauert typischerweise 10 bis 20 Jahre, abhängig von der Darlehenssumme und der vereinbarten monatlichen Rate. Höhere Raten bedeuten schnellere Tilgung und frühere Schuldenfreiheit. Sondertilgungen: Fast alle Bausparkassen erlauben jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen, bei denen Sondertilgungen oft eingeschränkt oder mit Gebühren belegt sind. Sondertilgungen verkürzen die Restlaufzeit und reduzieren die Gesamtzinsbelastung. Nicht jeder muss die Darlehensphase eintreten: Nach der Zuteilung kann der Bausparer auch entscheiden, kein Darlehen zu nehmen und das angesparte Guthaben einfach ausgezahlt zu bekommen. In diesem Fall entfällt jedoch der zinsgünstige Kredit – der eigentliche Kern des Bausparens. Steuerliche Aspekte: Die Zinszahlungen des Bauspardarlehens können bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist das nicht möglich. Fazit: Die Darlehensphase ist die Ernte-Phase des Bausparvertrags. Wer jahrelang gespart hat, profitiert jetzt vom garantierten Niedrigzins. Sondertilgungen helfen, früher schuldenfrei zu werden und Gesamtzinskosten deutlich zu reduzieren, denn sie sind jederzeit kostenlos möglich.
Anbieter
Die Debeka Bausparkasse AG ist eine der renommiertesten und günstigsten Bausparkassen Deutschlands. Sie ist Teil der Debeka-Versicherungsgruppe mit Sitz in Koblenz und wurde 1905 gegründet – ursprünglich als Sterbekasse für preußische Staatsbeamte. Preis-Leistungs-Führerschaft: Debeka sticht im Vergleich durch zwei Alleinstellungsmerkmale hervor: Mit einer Abschlussgebühr von nur 1,0 % der Bausparsumme ist sie der günstigste große Anbieter – alle anderen verlangen 1,6 %. Zusätzlich bietet Debeka mit 0,25 % den höchsten Guthabenzins auf dem Markt. Beides zusammen macht sie zum klassischen Preis-Leistungssieger. Konditionen 2026: Abschlussgebühr 1,0 %, Darlehenszins 2,30 %, Guthabenzins 0,25 %. Kundenzufriedenheit: Ø 4,6 Sterne. Der günstigere Darlehenszins ist bei Wüstenrot zu finden (2,25 %), aber die Kombination aus niedriger Abschlussgebühr und gutem Darlehenszins macht Debeka in der Gesamtrechnung sehr attraktiv. Vertrieb: Debeka vertreibt ihre Bausparverträge primär über den eigenen Außendienst – ähnlich wie das Versicherungsgeschäft. Historisch war sie vor allem bei Beamten und öffentlichen Bediensteten stark verankert, heute steht sie aber allen Bevölkerungsgruppen offen. Gesparte Kosten: Bei einer Bausparsumme von 100.000 € zahlt man bei Debeka 1.000 € Abschlussgebühr, bei den meisten Konkurrenten 1.600 €. Die gesparten 600 € können über die Jahre ebenfalls verzinst und angelegt werden – ein nicht unerheblicher Zinsvorteil. Empfehlung: Für preisbewusste Bausparer, die den Fokus auf günstige Gesamtkosten legen, ist Debeka meist die erste Wahl. Der etwas eingeschränktere Vertriebsweg (kein Filialnetz der Großbanken) ist dabei der einzige Nachteil. Fazit: Debeka ist die konsequente Wahl für preisbewusste Bausparer. Die günstigste Abschlussgebühr im Markt kombiniert mit dem höchsten Guthabenzins macht sie in der Gesamtkostenbetrachtung sehr attraktiv. Wer keinen starken Wert auf ein Filialnetz legt, fährt mit Debeka in der Regel günstiger als mit den großen Verbundsbausparkassen.
E
Finanzierung
Eigenkapital bezeichnet die eigenen finanziellen Mittel, die ein Käufer oder Bauherr in eine Immobilienfinanzierung einbringt – also das Geld, das nicht als Kredit aufgenommen werden muss. Das Eigenkapital ist neben dem Einkommen der wichtigste Faktor, den Banken bei der Kreditentscheidung bewerten. Zu den anerkannten Eigenkapitalquellen zählen: Ersparnisse auf Bank- und Tagesgeldkonten, Bausparguthaben, Wertpapierdepots, Barvermögen, Schenkungen von Familienangehörigen, Lebensversicherungen (Rückkaufswert) sowie eigenständig erbrachte Bauleistungen (sog. Muskelhypothek). Empfehlung: Als Faustregel gilt, dass mindestens 20 % des Kaufpreises sowie alle Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) aus Eigenkapital finanziert werden sollten. Konkret bedeutet das bei einer Immobilie für 400.000 €: 80.000 € Eigenkapital als Mindestbasis, plus je nach Bundesland 5–12 % für Kaufnebenkosten, also weitere 20.000–48.000 €. Wirkung auf den Zinssatz: Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto günstiger ist der Zinssatz der Bank. Finanzierungen mit unter 10 % Eigenkapital sind oft gar nicht möglich – oder nur zu sehr hohen Konditionen. Ab 30–40 % Eigenkapital sinkt der Zinssatz nochmals merklich. Bausparvertrag als Eigenkapital: Ein angesparter Bausparvertrag zählt als vollwertiges Eigenkapital in der Bankbewertung. Viele Bausparer nutzen den Vertrag daher als langfristiges Eigenkapitalpuffer, das sie über viele Jahre aufbauen – bevor sie dann kombiniert mit einem Bankdarlehen eine Immobilie finanzieren. Fazit: Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto besser sind die Kreditkonditionen und desto geringer das Finanzierungsrisiko. Der Bausparvertrag ist ein klassisches Instrument zum langfristigen Eigenkapitalaufbau. Wer früh startet, kommt beim späteren Immobilienkauf mit besseren Konditionen an den Tisch und hat eine deutlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber der finanzierenden Bank. Banken honorieren hohes Eigenkapital mit niedrigeren Risikoaufschlaegen und guenstigeren Konditionen.
Finanzierung
Die Eigenkapitalquote beschreibt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals am Gesamtfinanzierungsbedarf einer Immobilie. Sie ist der wichtigste Einzelfaktor bei der Zinsfindung durch Banken und kann den effektiven Jahreszins um ein bis zwei Prozentpunkte beeinflussen. Banken teilen Kreditnehmer nach ihrer Eigenkapitalquote in verschiedene Risikoklassen ein. Je höher die Quote, desto geringer das Ausfallrisiko für die Bank – und desto günstiger die Konditionen. Eine niedrige Eigenkapitalquote bedeutet hingegen: höheres Risiko, höhere Zinsen, manchmal keine Finanzierung. Typische Staffelung: Unter 10 % Eigenkapital ist eine Vollfinanzierung oft nur mit Aufschlägen von 0,5–1,5 % über dem Normalsatz möglich. Bei 10–20 % gibt es bereits Standardkonditionen mit leichten Aufschlägen. Ab 20–30 % erhält man Standardzinsen. Ab 30–40 % sinkt der Zins nochmals, oft um weitere 0,2–0,5 Prozentpunkte. Ab 50 % Eigenkapital gibt es die besten verfügbaren Konditionen. Beispiel: Ein Zinssatz von 3,5 % (wenig Eigenkapital) vs. 2,7 % (hohe EK-Quote) klingt nach einem kleinen Unterschied. Bei einem Darlehen von 300.000 € über 20 Jahre macht dieser Unterschied jedoch rund 100.000 € in der Gesamtzinslast aus. Bausparvertrag als Booster: Wer seinen Bausparvertrag nutzt, um die Eigenkapitalquote auf 20–30 % zu erhöhen, spart nicht nur durch den günstigen Bausparzins – er verbessert auch die Konditionen des parallel aufgenommenen Bankdarlehens. Damit entsteht ein doppelter Zinsvorteil. Fazit: Die Eigenkapitalquote ist der mächtigste Zinshebel beim Immobilienkauf. Wer gezielt Eigenkapital aufbaut, verbessert nicht nur den Bausparzins, sondern auch den Zinssatz des begleitenden Bankdarlehens. Dieser Doppeleffekt macht den Bausparvertrag zu einem besonders attraktiven Eigenkapitalinstrument für alle, die langfristig Wohneigentum anstreben. Jeder zusaetzliche Prozentpunkt Eigenkapital verbessert die Verhandlungsposition und senkt den effektiven Jahreszins der Finanzierung.
G
Nebenkosten
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf oder der Übertragung eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist eine der größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf und gehört zu den sogenannten Kaufnebenkosten, die in der Regel aus Eigenkapital finanziert werden müssen. Die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich: Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % die niedrigsten Sätze in Deutschland. Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt liegen bei 5,0 %. Berlin und Hessen verlangen 6,0 %, Brandenburg, NRW, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen mit 6,5 % den Höchstsatz. Konkrete Auswirkung: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ergibt sich in Bayern eine Grunderwerbsteuer von 14.000 €, in NRW sind es 26.000 €. Ein Unterschied von 12.000 € allein durch das Bundesland – ein Faktor, der bei der Standortwahl durchaus eine Rolle spielen kann. Zahlungsfrist: Die Grunderwerbsteuer muss typischerweise innerhalb von vier Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die die Umschreibung im Grundbuch nicht möglich ist. Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen kann die Grunderwerbsteuer entfallen, z.B. bei Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der direkten Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Ehegatten). Käufe zwischen Geschwistern oder Schwiegereltern sind dagegen steuerpflichtig. Bausparkontext: Der Bausparvertrag kann dabei helfen, das nötige Eigenkapital für die Grunderwerbsteuer und andere Kaufnebenkosten anzusparen – denn diese dürfen in der Regel nicht über das Hypothekendarlehen finanziert werden. Fazit: Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf und muss zwingend aus Eigenkapital bezahlt werden. Je nach Bundesland kann sie den Kaufpreis um 3,5 bis 6,5 % erhöhen. Wer eine Immobilie plant, sollte diesen Betrag bereits bei der Eigenkapitalplanung berücksichtigen.
Kosten
Der Guthabenzins ist der Zinssatz, den die Bausparkasse auf das während der Ansparphase angesammelte Guthaben zahlt. Er ist der Gegenpart zum Darlehenszins – während der Darlehenszins das ist, was der Bausparer für das spätere Darlehen bezahlt, ist der Guthabenzins das, was er für das Ansparen erhält. Höhe im Marktvergleich: Die Guthabenzinsen sind bei Bausparverträgen traditionell sehr niedrig – 2026 liegen sie zwischen 0,10 % (LBS, Schwäbisch Hall, Wüstenrot) und 0,25 % (Debeka). Das ist deutlich weniger als auf Tagesgeldkonten (1–3 %) oder Festgeldkonten (2–3 %). Kein Bausparkunde wird reich durch den Guthabenzins. Das ist kein Fehler, sondern System: Die Niedrigverzinsung des Guthabens ist der Preis für den niedrigen Darlehenszins. Bausparkassen operieren nach dem Kollektivprinzip: Die Einlagen der Sparer finanzieren die günstigen Darlehen anderer Sparer. Ein höherer Guthabenzins würde zwingend höhere Darlehenszinsen bedeuten. Steuerliche Behandlung: Die Guthabenzinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer plus Soli). Da die Zinsen aber so niedrig sind, bleibt die Steuerlast minimal. Der Freistellungsauftrag von 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Paar) deckt bei 0,25 % Zinsen ein Guthaben von 400.000 € ab – da fallen also praktisch keine Steuern an. Boniusmodelle: Einige Bausparkassen bieten Bonuszinsen an, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Diese Boni können den effektiven Guthabenzins auf 2–3 % anheben – womit der Vertrag als reines Sparinstrument attraktiver wird. Allerdings verliert man dann den eigentlichen Kernvorteil: das günstige Bauspardarlehen. Fazit: Der Guthabenzins beim Bausparvertrag ist bewusst niedrig gehalten, er ist nicht das Kernversprechen des Produkts. Das eigentliche Versprechen ist der niedrige Darlehenszins. Wer primär renditeorientiert anlegen möchte, sollte den Bausparvertrag als Zinssicherungsinstrument verstehen und nicht als klassisches Sparprodukt.
K
Nebenkosten
Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Immobilienerwerb zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen. Sie werden häufig unterschätzt und können je nach Bundesland und Situation 7 bis über 15 % des Kaufpreises ausmachen. Die drei Hauptkomponenten: Erstens die Grunderwerbsteuer – sie variiert zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Saarland, Brandenburg, Thüringen). Zweitens die Notargebühren – für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundschuldeintragung fallen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises an. Drittens die Grundbuchgebühren – ca. 0,5 % für die Eintragung des neuen Eigentümers und der Grundschuld. Maklerprovision: Wenn ein Makler beteiligt ist, kommen nochmals 3,0–3,57 % Maklerprovision (inkl. MwSt) hinzu – seit 2020 wird diese in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, also ca. 1,5–1,8 % für den Käufer. Gesamtrechnung: In Bayern (ohne Makler): 3,5 % GrESt + 1,5 % Notar + 0,5 % Grundbuch = 5,5 %. In NRW (mit Makler): 6,5 % GrESt + 1,5 % Notar + 0,5 % Grundbuch + 1,79 % Makler = ca. 10,3 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 22.000 € vs. 41.200 € – ein Unterschied von fast 20.000 €. Wichtig: Kaufnebenkosten können nicht über das Hypothekendarlehen finanziert werden – Banken verlangen, dass diese aus Eigenkapital bezahlt werden. Wer zu wenig Eigenkapital hat, riskiert, die Finanzierung nicht zu erhalten, auch wenn der Kaufpreis selbst finanzierbar wäre. Bausparvertrag als Lösung: Das Bausparguthaben kann gezielt für die Kaufnebenkosten angespart werden, damit Banken und Bausparkassen die eigentliche Immobilie vollständig finanzieren können. Fazit: Kaufnebenkosten sind oft der entscheidende Unterschied zwischen einer machbaren und einer gescheiterten Finanzierung. Wer 20 % Eigenkapital plus Nebenkosten vorweisen kann, hat bei den Banken erheblich bessere Karten. Der Bausparvertrag hilft, dieses Eigenkapitalpolster gezielt und planbar über viele Jahre aufzubauen.
L
Anbieter
Die LBS (Landesbausparkasse) ist eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse, die organisatorisch dem Verbund der deutschen Sparkassen angehört. Sie ist damit neben Schwäbisch Hall (Volksbanken-Verbund) die zweite große Bausparkassengruppe in Deutschland. Organisationsstruktur: Die LBS ist keine einheitliche Gesellschaft, sondern besteht aus mehreren regionalen Instituten: LBS Bayern, LBS Nord (Hamburg/Schleswig-Holstein), LBS West (NRW), LBS Ost (Berlin/Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen) und LBS Südwest (Baden-Württemberg). Jedes Institut operiert eigenständig, hat jedoch einheitliche Produktstandards. Vertrieb: Die LBS-Produkte werden ausschließlich über das Filialnetz der Sparkassen vertrieben. Das macht sie für viele Kunden besonders zugänglich, da die Sparkassen mit über 15.000 Filialen das dichteste Bankfilialnetz in Deutschland unterhalten. Konditionen 2026: Die LBS bietet Darlehenszinsen von ca. 2,35–2,55 % je nach Tarif und Region. Die Abschlussgebühr liegt bei 1,6 % – standard im Markt, aber nicht die günstigste. Guthabenzinsen: 0,10 %. Kundenzufriedenheit: Ø 4,5 Sterne – solide, aber leicht unter Schwäbisch Hall und Debeka. Zielgruppe: Die LBS spricht besonders Kunden an, die bereits Sparkassen-Kunden sind und die gesamte Finanzierung „aus einer Hand“ abwickeln möchten – Girokonto, Hypothek und Bausparvertrag bei derselben Sparkasse. Marktstellung: Zusammen bilden die LBS-Institute nach Schwäbisch Hall den zweitgrößten Bausparverbund in Deutschland. Ihr öffentlich-rechtlicher Status bedeutet: keine Gewinnorientierung für Aktionäre, sondern Gemeinwohlorientierung – was sich theoretisch in stabilen Konditionen niederschlagen sollte. Fazit: Die LBS ist für Sparkassen-Kunden die natürliche erste Anlaufstelle für Bausparen. Durch die enge Integration in das Sparkassen-Ökosystem lassen sich Girokonto, Hypothek und Bausparvertrag nahtlos kombinieren. Wer maximale Kostenoptimierung sucht, sollte jedoch auch Direktanbieter wie Debeka vergleichen, da die Konditionen der LBS nicht immer das günstigste Gesamtpaket darstellen.
M
Grundlagen
Das Mindestguthaben ist der Mindestanteil der vereinbarten Bausparsumme, der als eigenes Guthaben auf dem Bauspar-Konto vorhanden sein muss, bevor der Vertrag zugeteilt werden kann. Es ist – neben der Bewertungszahl – eine der beiden zentralen Zuteilungsvoraussetzungen. Höhe: Bei den meisten Bausparkassen liegt das Mindestguthaben bei 40 bis 50 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 100.000 € müssen also 40.000 bis 50.000 € angespart sein, bevor die Zuteilung möglich ist. Der genaue Wert hängt vom gewählten Tarif und der Bausparkasse ab. Was zählt zum Mindestguthaben? Neben den eigenen Einzahlungen (inkl. Sonderzahlungen) zählen auch Guthabenzinsen und gutgeschriebene staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, ANS, Riester-Zulagen) zum anrechenbaren Guthaben. Das beschleunigt den Guthabenaufbau leicht. Zusammenspiel mit der Bewertungszahl: Mindestguthaben und Bewertungszahl müssen gleichzeitig erreicht sein. Es kann passieren, dass das Mindestguthaben bereits erreicht ist, die Bewertungszahl aber noch fehlt – oder umgekehrt. In diesem Fall wird gewartet, bis beide Kriterien erfüllt sind. Mindestguthaben als Steuerungsinstrument: Wer die Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt anstrebt (z.B. weil eine Zinsbindung ausläuft), kann durch gezielte Sonderzahlungen das Mindestguthaben früher erreichen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Bewertungszahl bereits erfüllt ist und nur noch das Guthaben fehlt. Was kommt nach dem Mindestguthaben? Nach der Zuteilung hat der Bausparer Anspruch auf Auszahlung des gesamten Guthabens plus das Bauspardarlehen in Höhe der Restbausparsumme. Das bedeutet: Wer 45.000 € angespart hat und eine Bausparsumme von 100.000 € vereinbart hat, erhält nach Zuteilung ein Darlehen von 55.000 €. Fazit: Das Mindestguthaben ist die greifbarste Zuteilungshürde. Wer 40 bis 50 % der Bausparsumme angespart hat, ist auf der Zielgeraden. Sonderzahlungen können gezielt eingesetzt werden, wenn das Mindestguthaben kurz vor dem Zielwert steht, für einen gezielten Endspurt zur Zuteilung.
S
Anbieter
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands und Teil des genossenschaftlichen Finanzverbunds der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie wurde 1931 gegründet und hat ihren Sitz in Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg. Marktführerschaft: Schwäbisch Hall verwaltet mehr Bausparverträge als alle anderen deutschen Bausparkassen zusammen. Mit über 7 Millionen bestehenden Verträgen und einem Marktanteil von deutlich über 30 % ist sie unangefochtener Marktführer im deutschen Bausparmarkt. Vertrieb: Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über das Netz der Volks- und Raiffeisenbanken – mit über 8.500 selbstständigen Filialen und einer flächendeckenden Beraterpräsenz in ganz Deutschland. Für viele Kunden ist Schwäbisch Hall damit der natürliche erste Ansprechpartner, wenn die Hausbank eine Volksbank ist. Konditionen 2026: Abschlussgebühr 1,6 %, Darlehenszins ca. 2,35–2,55 % je nach Tarif, Guthabenzins 0,10–0,25 %. Kundenzufriedenheit: Ø 4,7 Sterne – höchster Wert im Markt. Die hohe Bewertung spiegelt die intensive persönliche Beratung und die starke Markenbekanntheit wider. Produktpalette: Schwäbisch Hall bietet eine breite Palette von Bauspartarifen – von flexiblen Schnellsparern für kurze Ansparzeit bis zu Langläufern für maximale Zinssicherheit. Auch Wohn-Riester-Bausparverträge und kombinierte Finanzierungskonzepte sind im Angebot. Kritik: Der Hauptkritikpunkt an Schwäbisch Hall ist die Abschlussgebühr von 1,6 % – identisch mit den meisten Wettbewerbern, aber deutlich höher als Debeka (1,0 %). Wer Kosten optimieren will, sollte vergleichen, bevor er bei der Hausbank unterschreibt. Fazit: Schwäbisch Hall ist die erste Wahl für Volksbanken-Kunden und alle, die maximale persönliche Beratung schätzen. Das dichte Beraternetzwerk und die sehr hohe Kundenzufriedenheit sprechen für sich. Wer rein auf Kostenoptimierung achtet, sollte jedoch die Abschlussgebühr von 1,6 % mit günstigeren Anbietern wie Debeka vergleichen.
Strategie
Sonderzahlungen sind außerplanmäßige, einmalige Einzahlungen in einen Bausparvertrag, die zusätzlich zur regulären monatlichen Sparrate geleistet werden. Sie sind eines der wirksamsten Mittel, um den Zuteilungszeitpunkt zu beschleunigen. Wie Sonderzahlungen wirken: Jede Sonderzahlung erhöht sofort das Bausparguthaben und verbessert damit gleichzeitig die Bewertungszahl – die interne Kennzahl, die über den Zuteilungszeitpunkt entscheidet. Je früher das Mindestguthaben und die Mindest-Bewertungszahl erreicht werden, desto früher erfolgt die Zuteilung. Flexibilität: Fast alle großen Bausparkassen erlauben Sonderzahlungen ohne Voranmeldung und ohne Obergrenze (bis zur Bausparsumme). Eine Voranmeldung ist selten erforderlich – in der Regel reicht eine einfache Überweisung auf das Bauspar-Konto mit Angabe der Vertragsnummer. Wann lohnen sich Sonderzahlungen? Besonders sinnvoll sind Sonderzahlungen, wenn man in einem Jahr unerwartet Geld übrig hat (Steuererstattung, Bonus, Erbschaft), wenn man die Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt anstrebt (z.B. weil die Zinsbindung einer anderen Finanzierung ausläuft) oder wenn die Bewertungszahl kurz vor dem Mindestwert für die Zuteilung steht. Steuerlich: Sonderzahlungen über die VL-geförderten 470 € hinaus werden nicht zusätzlich durch Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie gefördert – diese Grenzen gelten pro Jahr unabhängig von der Gesamteinzahlung. Trotzdem sind Sonderzahlungen sinnvoll, da sie den Zuteilungszeitpunkt vorziehen und damit früher Zugang zum günstigen Bauspardarlehen ermöglichen. Alternative: Wenn Sonderzahlungen in den Bausparvertrag nicht möglich sind oder nicht gewünscht werden, kann das Geld auch in einem Tagesgeldkonto geparkt und dann kurz vor der geplanten Zuteilung als Einmalzahlung eingebracht werden. Fazit: Sonderzahlungen sind das effektivste Steuerungsinstrument beim Bausparvertrag. Sie sind meist ohne Voranmeldung möglich und haben sofortige Wirkung auf die Bewertungszahl. Wer den Zuteilungszeitpunkt aktiv steuern möchte, sollte Sonderzahlungen als strategisches Werkzeug bewusst und gezielt einsetzen.
Grundlagen
Die Sparrate (auch Regelsparbeitrag) ist der monatliche Betrag, den ein Bausparer vereinbarungsgemäß in seinen Bausparvertrag einzahlt. Sie ist der wichtigste Hebel für den Aufbau des Bausparguthabens und damit für den Zuteilungszeitpunkt. Faustregel: Die Mindest-Sparrate liegt je nach Tarif bei 2 bis 5 Promille (‰) der Bausparsumme pro Monat. Bei einer Bausparsumme von 80.000 € wären das 160 bis 400 € monatlich. Wer mehr als den Mindestbetrag einzahlt, beschleunigt die Zuteilung und baut das Mindestguthaben schneller auf. Flexibilität: Viele Bausparkassen erlauben es, die Sparrate im Laufe der Zeit anzupassen – nach oben wie nach unten. Eine Erhöhung beschleunigt die Zuteilung, eine Reduzierung verlängert sie. Wichtig ist: Unterhalb der vereinbarten Mindestrate zu bleiben kann zu Vertragsverletzungen führen. Eine Beitragsfreistellung ist in solchen Fällen die sauberere Lösung. Strategie der hohen Sparrate: Wer monatlich mehr als die Mindestrate einzahlt, profitiert gleich mehrfach: Der Zuteilungszeitpunkt kommt früher, das Mindestguthaben wird schneller erreicht, die Bewertungszahl steigt zügiger. Gleichzeitig sinkt das spätere Bauspardarlehen, weil ein größerer Anteil bereits angespart wurde. Kombination mit VL: Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, fließen diese direkt als Teilbetrag der monatlichen Sparrate auf das Bauspar-Konto. Der Bausparer muss dann nur die Differenz zwischen VL-Zahlung und Mindest-Sparrate selbst einzahlen – oder profitiert von einer effektiv kostenlosen Mindestsparrate, wenn die VL die Mindestrate deckt. Sonderzahlungen als Ergänzung: Neben der regelmäßigen Sparrate können einmalige Sonderzahlungen geleistet werden – ideal für Steuernachzahlungen, Jahresboni oder Erbschaften. Fazit: Die Sparrate ist der direkte Steuerungshebel für den Zuteilungszeitpunkt. Wer monatlich mehr einzahlt als das Minimum, kommt früher ans Ziel. Gerade in Jahren mit höherem verfügbarem Einkommen sollten Bausparer ihre Rate erhöhen, das bringt die Zuteilung voran ohne dauerhaft zu binden.
T
Grundlagen
Der Tarif eines Bausparvertrags ist das vertraglich vereinbarte Konditionen-Paket, das alle wesentlichen Parameter des Vertrags festlegt: Guthabenzins, Darlehenszins, Mindestrate, Mindestguthaben für die Zuteilung, Mindest-Bewertungszahl und die Struktur der monatlichen Raten. Jede Bausparkasse bietet mehrere Tarife an – oft mit beschreibenden Namen wie „Klassik“, „Flexibel“, „Comfort“ oder „Schnell-Bauspar“. Hinter diesen Namen verbergen sich unterschiedliche Parametersets, die für unterschiedliche Sparziele und -stile optimiert sind. Hauptunterschiede zwischen Tarifen: Schnellspar-Tarife haben höhere Mindest-Sparraten (4–5 ‰ der Bausparsumme pro Monat) und verlangen kürzere Mindestlaufzeiten bis zur Zuteilung – ideal für Bausparer, die in 7–8 Jahren zuteilungsreif sein wollen. Standardtarife haben niedrigere Mindestbeiträge (2–3 ‰) und längere Laufzeiten – geeignet für langfristige Zinssicherung ohne große monatliche Belastung. Flexibel-Tarife bieten variable Einzahlungsoptionen ohne feste Mindestrate – ideal für selbstständige Bausparer mit schwankenden Einnahmen. Wechsel des Tarifs: Ein nachträglicher Tarifwechsel ist bei den meisten Bausparkassen möglich, aber nicht ohne Weiteres. Oft ist dafür eine formelle Vertragsänderung nötig, die in Ausnahmefällen eine neue (anteilige) Abschlussgebühr auslösen kann. Tipp für die Auswahl: Der richtige Tarif hängt von zwei Faktoren ab: dem Zeithorizont (wann will ich das Darlehen haben?) und der monatlichen Belastbarkeit (was kann ich dauerhaft einzahlen?). Ein Berater der Bausparkasse sollte verschiedene Szenarien durchrechnen, bevor der Tarif gewählt wird. Fazit: Der richtige Tarif hängt vom persönlichen Zeithorizont und Budget ab. Schnellspar-Tarife für kurze Laufzeiten, Standardtarife für mittlere Flexibilität, Flexibel-Tarife für variable Einzahlungen. Es lohnt sich, verschiedene Varianten mit dem Berater durchzurechnen, da die Tarifwahl genauso wichtig ist wie die Wahl der Bausparkasse selbst. Ein Beratungsgespraech mit konkreten Zahlenszenarien ist bei der Tarifwahl unverzichtbar und kostenlos bei jeder Bausparkasse verfuegbar.
Finanzierung
Tilgung bezeichnet die schrittweise Rückzahlung eines Darlehens. Sie ist der Kern jeder Immobilienfinanzierung: Ohne Tilgung bleibt die Schuld ewig bestehen; mit Tilgung wird der Schuldner Schritt für Schritt schuldenfrei. Beim Bauspardarlehen: Das Bauspardarlehen wird als Annuitätendarlehen getilgt. Die monatliche Rate aus Zinsen und Tilgung bleibt konstant. Innerhalb der Rate steigt der Tilgungsanteil monatlich minimal an, während der Zinsanteil sinkt – weil die Restschuld nach jeder Zahlung kleiner wird. Anfangstilgung: Bei einem Bauspardarlehen von 60.000 € zu 2,35 % mit einer Rate von 320 € beträgt der Anfangstilgungssatz ca. 4,0 %. Das ist vergleichsweise hoch – bei klassischen Bankdarlehen liegt der Anfangstilgungssatz oft nur bei 1–2 %. Das bedeutet: Bauspardarlehen sind relativ schnell zurückgezahlt. Sondertilgungen: Fast alle Bausparkassen erlauben jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber klassischen Bankdarlehen, die Sondertilgungen oft begrenzen (z.B. nur 5 % der Darlehenssumme pro Jahr) oder mit Gebühren belegen. Eine einmalige Sondertilgung von 5.000 € bei einem Restdarlehen von 40.000 € kann die verbleibende Laufzeit um 1–2 Jahre verkürzen. Gesamtzinsbelastung: Die Gesamtzinslast über die Laufzeit hängt stark von der Tilgungsgeschwindigkeit ab. Wer höhere Raten wählt oder regelmäßig Sondertilgungen leistet, zahlt deutlich weniger Gesamtzinsen. Bei 60.000 € zu 2,35 % über 17 Jahre beträgt die Gesamtzinsbelastung ca. 11.000 €. Wer stattdessen in 12 Jahren fertig ist, zahlt nur noch ca. 7.500 € – eine Ersparnis von 3.500 €. Steuer: Tilgungsanteile sind steuerlich nicht absetzbar. Nur Zinsen können bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fazit: Tilgung ist der aktive Weg zur Schuldenfreiheit. Wer schneller tilgt, durch höhere Raten oder Sondertilgungen, zahlt weniger Gesamtzinsen und ist früher frei. Das Bauspardarlehen bietet hier maximale Flexibilität: keine Gebühren für Sondertilgungen, kein bürokratischer Aufwand.
Finanzierung
Ein Tilgungsplan ist eine tabellarische Aufstellung, die für jede Zahlungsperiode eines Darlehens zeigt, wie sich die monatliche Rate aus Zinsanteil und Tilgungsanteil zusammensetzt, wie hoch die Restschuld nach jeder Zahlung ist und wann das Darlehen vollständig getilgt ist. Prinzip der Annuität: Beim klassischen Annuitätendarlehen – und dazu gehört das Bauspardarlehen – bleibt die monatliche Gesamtrate konstant. Innerhalb der Rate verändert sich jedoch das Verhältnis zwischen Zinsen und Tilgung: Zu Beginn ist der Zinsanteil hoch (weil die Restschuld noch groß ist), der Tilgungsanteil dagegen niedrig. Mit jeder Zahlung sinkt die Restschuld, damit auch der Zinsanteil – und der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Beispiel: Bauspardarlehen 60.000 € zu 2,35 %, monatliche Rate 350 €. Im ersten Monat: Zinsen 117,50 €, Tilgung 232,50 €. Im letzten Monat (ca. 17 Jahre später): Zinsen 0,69 €, Tilgung 349,31 €. Die Gesamtrate bleibt immer gleich bei 350 €. Warum ist der Tilgungsplan wichtig? Er zeigt, wie viel Gesamtzinsen man über die Laufzeit zahlt und wann man schuldenfrei ist. Er hilft beim Vergleich verschiedener Darlehensvarianten. Und er macht deutlich, welchen Effekt Sondertilgungen haben: Eine einmalige Sondertilgung von 5.000 € kann die Laufzeit um ein oder zwei Jahre verkürzen. Bausparkasse: Die Bausparkasse stellt den Tilgungsplan für das Bauspardarlehen in der Regel bei Auszahlung des Darlehens zur Verfügung. Er zeigt genau, wann der letzte Monat der Darlehensphase erreicht ist. Fazit: Jeder Kreditnehmer sollte seinen Tilgungsplan verstehen und regelmäßig prüfen. Er zeigt nicht nur den Schuldenstatus, sondern auch konkret, wie stark Sondertilgungen die Laufzeit verkürzen können. Die Bausparkasse stellt den Plan bei Zuteilung bereit, wer mag kann ihn auch vorab mit einem Online-Rechner simulieren.
V
Förderung
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum Lohn in bestimmte Sparverträge des Arbeitnehmers einzahlt. Sie sind im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt und Teil der betrieblichen Altersvorsorge und Vermögensbildung. Höhe: Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 € und 40 € pro Monat als VL. In vielen Branchen (z.B. Baugewerbe, Metallindustrie, öffentlicher Dienst) sind VL tariflich geregelt und müssen gezahlt werden. In anderen Branchen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Bausparvertrag als Anlageform: Der Bausparvertrag ist eine der klassischsten und beliebtesten Anlageformen für VL. Die Einzahlung des Arbeitgebers fließt direkt auf das Bauspar-Konto. So wächst das Bausparguthaben automatisch monatlich, ohne dass der Arbeitnehmer selbst aktiv werden muss. Staatliche Förderung: Wer VL in einen Bausparvertrag einzahlt und die Einkommensgrenze von 17.900 € (Single) bzw. 35.800 € (Paar) zu versteuerndem Jahreseinkommen nicht überschreitet, hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % auf max. 470 € Einzahlung = bis zu 43 € pro Jahr. Bindungsfrist: VL-Verträge haben eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Während dieser Zeit darf das angesparte Guthaben (inklusive staatlicher Zulagen) nicht für beliebige Zwecke abgerufen werden. Nach Ablauf der Sperrfrist steht das Guthaben frei zur Verfügung oder verbleibt zur Auszahlung im Bausparvertrag. Tipp: Wer noch keine VL nutzt, sollte beim Arbeitgeber aktiv nachfragen – viele Ansprüche werden nie geltend gemacht, weil Arbeitnehmer nicht wissen, dass sie Anspruch haben. Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sind ein oft unterschätzter Zusatzvorteil des Arbeitgebers. Wer sie noch nicht nutzt, verschenkt monatlich kostenlose Sparleistung. Die Kombination aus VL und staatlicher Arbeitnehmer-Sparzulage macht den Bausparvertrag für Angestellte zur besonders attraktiven Sparmethode ohne Eigeninitiative.
W
Förderung
Wohn-Riester ist eine besondere Form der Riester-Rente, bei der die staatliche Förderung nicht für die spätere Rente gespart, sondern direkt für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet wird. Rechtlich heißt das Modell „Eigenheimrente“, im Volksmund hat sich der Begriff Wohn-Riester durchgesetzt. Förderung: Der Staat gewährt eine Grundzulage von 175 € pro Jahr für den Bausparer selbst. Hinzu kommen Kinderzulagen von 185 € pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bzw. 300 € pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Zusätzlich können die Einzahlungen als Sonderausgaben bis zu 2.100 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. So kann sich die Förderung bei einer Familie mit zwei jüngeren Kindern auf 175 + 300 + 300 = 775 € Grundzulage summieren – plus individuelle Steuererstattung. Das macht Wohn-Riester zur förderstärksten Option für Familien. Anwendungsfall: Der Wohn-Riester-Bausparvertrag eignet sich besonders für Personen, die planen, in 10–20 Jahren Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen. Das angesparte Guthaben (inklusive Zulagen) wird beim Immobilienkauf eingesetzt, oder das Bauspardarlehen wird mit den Riester-Mitteln subventioniert. Nachgelagerte Besteuerung: Das Riester-Modell hat einen Haken: Die geförderten Beiträge, Zulagen und fiktive Erträge werden in einem „Wohnförderkonto“ geführt und im Rentenalter (ab 67) besteuert. Entweder einmalig mit 30 % Rabatt oder jährlich ratierlich bis zum 85. Lebensjahr. Das mindert den Fördervorteil, muss aber realistisch einkalkuliert werden. Schädliche Verwendung: Wird das Wohn-Riester-Kapital nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das nennt sich „schädliche Verwendung“ und ist zu vermeiden. Fazit: Wohn-Riester ist besonders für Familien mit mehreren Kindern und mittleren Einkommen interessant, da die Kinderzulagen die Förderung erheblich steigern. Die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter muss realistisch einkalkuliert werden, mindert aber den Gesamtvorteil meist nur moderat.
Förderung
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung für Bausparer, die einkommensschwächere Haushalte beim Aufbau von Wohneigentum unterstützt. Sie wird jährlich vom Finanzamt gewährt und direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Die Förderung beträgt 10 % auf Einzahlungen bis zu 700 € pro Jahr (Single) bzw. 1.400 € pro Jahr (Verheiratete). Die maximale Prämie liegt also bei 70 € pro Person und Jahr – für ein Paar zusammen 140 € jährlich. Bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren kann ein Paar so bis zu 1.400 € staatliche Förderung ansammeln. Einkommensgrenze: Die Wohnungsbauprämie steht nur Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 35.000 € (Single) bzw. 70.000 € (Ehepaar) zu. Wer über dieser Grenze liegt, hat keinen Anspruch auf diese Prämie – kann aber ggf. Wohn-Riester oder die Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen. Bindungsfrist: Die Wohnungsbauprämie ist an eine Mindestbindungsfrist von sieben Jahren geknüpft. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist aufgelöst oder für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, muss die Prämie zurückgezahlt werden – es sei denn, es liegt ein Ausnahmetatbestand vor (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit, Heirat). Der Antrag erfolgt jährlich zusammen mit der Steuererklärung oder separat beim Finanzamt. Viele Bausparkassen übernehmen die Beantragung automatisch, wenn der Bausparer entsprechend bevollmächtigt hat. Die Wohnungsbauprämie ist eine der einfachsten staatlichen Förderungen: kein Riester-Formular-Dschungel, kein kompliziertes Zulagesystem. Wer die Einkommensgrenzen erfüllt, bekommt automatisch 10 % obendrauf. Fazit: Die Wohnungsbauprämie ist eine der einfachsten staatlichen Förderungen. Wer die Einkommensgrenzen einhält, sollte sie jedes Jahr beantragen. Die 70 € pro Person und Jahr kommen ohne großen Aufwand obendrauf und summieren sich über die gesamte Vertragslaufzeit zu einem spürbaren Betrag. Über zehn Jahre kommen so bis zu 1.400 € für ein Ehepaar zusammen.
Anbieter
Wüstenrot Bausparkasse AG ist eine der traditionsreichsten deutschen Bausparkassen und Teil der Wüstenrot & Württembergische AG (W&W Gruppe). Sie gilt als „Mutter des Bausparens“ in Deutschland, weil Georg Kropp hier 1921 die erste deutsche Bausparkasse gründete. Zinsvorteil: Mit einem Darlehenszins von 2,25 % (Stand 2026) bietet Wüstenrot den niedrigsten Darlehenszins aller großen deutschen Bausparkassen. Das ist ein entscheidender Vorteil bei großen Darlehenssummen: Bei einem Bauspardarlehen von 100.000 € über 15 Jahre ergibt 0,10 % Zinsunterschied (z.B. 2,35 % vs. 2,25 %) eine Gesamtersparnis von etwa 750–1.000 € an Zinsen. Gesamtbild der Konditionen: Abschlussgebühr 1,6 % – also etwas höher als Debeka. Guthabenzins: 0,10 %. Kundenzufriedenheit: Ø 4,4 Sterne. Die Kombination aus niedrigstem Darlehenszins und etwas höherer Abschlussgebühr bedeutet: Wüstenrot ist besonders interessant für Bausparer, die das Darlehen tatsächlich vollständig in Anspruch nehmen und über eine längere Laufzeit zurückzahlen. Vertrieb: Wüstenrot hat ein eigenes Außendienst-Netzwerk und vertreibt auch über Kooperationspartner (z.B. DEVK). Außerdem ist Wüstenrot online vergleichsweise gut positioniert – Abschlüsse über Vergleichsportale sind möglich. History & Marke: Die W&W Gruppe verbindet Bausparen (Wüstenrot) mit Versicherung (Württembergische) unter einem Dach – ein Konzept, das besonders für Kunden attraktiv ist, die alles aus einer Hand möchten. Empfehlung: Wüstenrot eignet sich besonders für Bausparer mit großen Darlehenssummen (100.000 € und mehr), bei denen der niedrigste Darlehenszins die höhere Abschlussgebühr deutlich überwiegt. Fazit: Wüstenrot ist die beste Wahl für Bausparer mit großen Darlehenssummen, bei denen der niedrigste Darlehenszins im Markt den größten absoluten Effekt hat. Die Kombination aus Bauspar- und Versicherungsleistungen macht W&W zusätzlich interessant für Kunden, die beides aus einer Hand wünschen.
Z
Finanzierung
Die Zinsbindung (auch Sollzinsbindung oder Festzins-Periode) ist der Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens vertraglich festgelegt ist und sich nicht ändert – unabhängig davon, wie sich der Marktzins entwickelt. Bei klassischen Hypothekendarlehen: Die Zinsbindung beträgt üblicherweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Marktzinsen vereinbart werden. Das ist das größte Zinsrisiko für Immobilienbesitzer – wer nach zehn Jahren zu 1 % finanziert hatte, musste 2023 mit 4,5 % neu finanzieren. Beim Bausparvertrag: Ein entscheidender Unterschied zum klassischen Hypothekendarlehen liegt in der Zinsbindung: Das Bauspardarlehen hat einen Zinssatz, der bei Vertragsabschluss für die gesamte Darlehensphase garantiert wird – nicht nur für fünf oder zehn Jahre, sondern bis zur vollständigen Rückzahlung. Das kann 15–20 Jahre sein. Kein Anschlussfinanzierungsrisiko: Weil der Bausparzins lebenslang (für die Laufzeit des Darlehens) gilt, müssen Bausparer keine Sorge vor steigenden Zinsen bei der Anschlussfinanzierung haben. Diese Zinssicherheit ist besonders wertvoll in Phasen niedriger Zinsen. Abwägung: In Niedrigzinsphasen lohnt es sich, Bausparverträge mit langen Darlehenslaufzeiten abzuschließen, um günstige Zinsen langfristig zu sichern. In Hochzinsphasen hingegen ist die Zinsbindung beim Bauspardarlehen weniger attraktiv, weil auch der gesicherte Zins nicht niedrig ist. Forward-Darlehen als Alternative: Wer kein Bauspardarlehen möchte, kann auch ein klassisches Forward-Darlehen abschließen, das die aktuellen Zinsen für eine spätere Auszahlung sichert – jedoch nur für die vereinbarte Zinsbindungsfrist. Fazit: Die lebenslange Zinsbindung beim Bauspardarlehen ist ein Alleinstellungsmerkmal, das kein klassisches Hypothekendarlehen bieten kann. Sie eliminiert das Anschlussfinanzierungsrisiko vollständig und macht die Finanzplanung über Jahrzehnte kalkulierbar. Das ist besonders für sicherheitsorientierte Immobilienbesitzer ein entscheidender und wertvoller Vorteil.
Strategie
Die Zinssicherung ist der fundamentale Kernvorteil des Bausparens: Der Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen wird bereits heute – bei Vertragsabschluss – unwiderruflich festgelegt. Dieser Zins gilt dann für die gesamte Laufzeit des Darlehens, unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen in der Zwischenzeit entwickeln. Warum ist das so wertvoll? Zinsen schwanken erheblich im Zeitverlauf. Wer in den Nullerjahren finanzierte, zahlte 4–6 %. Wer 2020–2022 abschloss, zahlte historisch niedrige 1–2 %. 2023/24 stiegen die Zinsen wieder auf 3,5–4,5 %. Niemand weiß, wo die Zinsen in 10 Jahren stehen. Ein Bausparvertrag eliminiert dieses Risiko vollständig. Besonders wertvoll in zwei Situationen: Erstens, wenn aktuell niedrige Zinsen herrschen und man diese langfristig sichern möchte. Wer in einer Niedrigzinsphase einen Bausparvertrag abschließt, sichert sich den niedrigen Darlehenszins für Jahrzehnte. Zweitens, wenn eine bestehende Immobilienfinanzierung in einigen Jahren ausläuft und man das Anschlussfinanzierungsrisiko eliminieren möchte. Die Zinssicherung für die Anschlussfinanzierung: Der häufigste Anwendungsfall. Ein Hausbesitzer hat 2020 zu 1,5 % für 10 Jahre finanziert. Er schließt gleichzeitig einen Bausparvertrag ab, der in 10 Jahren zugeteilt wird. Dann läuft die Zinsbindung aus und der Bausparvertrag deckt die Restschuld zu garantierten 2,35 % – statt zu den dann geltenden Marktzinsen. Grenzen der Zinssicherung: In Hochzinsphasen ist die Zinssicherung weniger attraktiv, weil auch der garantierte Bausparzins hoch ist. Außerdem gibt es eine „Kehrseite“: Fallen die Zinsen stark, zahlt der Bausparer mit dem Bauspardarlehen mehr als der Markt verlangen würde. In diesem Fall kann auf das Darlehen verzichtet werden – aber dann war die Zinssicherung für diesen Zweck umsonst. Fazit: Die Zinssicherung ist das stärkste Argument für den Bausparvertrag. In einer Welt, in der Zinsen schwanken und Anschlussfinanzierungen zur Belastungsprobe werden können, bietet der Bausparvertrag die einzige Möglichkeit, den Darlehenszins jahrzehntelang zu fixieren. Das ist ein Wert, der spürbar wird, sobald die Zinsen am Markt steigen.
Grundlagen
Die Zuteilung ist der entscheidende Moment im Leben eines Bausparvertrags: Ab diesem Zeitpunkt hat der Bausparer Anspruch auf sein gesamtes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen. Die Zuteilung markiert den Übergang von der Anspar- zur Darlehensphase. Für die Zuteilung müssen in der Regel zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Erstens das Mindestguthaben – meist 40 bis 50 % der Bausparsumme – und zweitens eine Mindest-Bewertungszahl, die je nach Bausparkasse und Tarif unterschiedlich hoch sein kann. Die Bewertungszahl ist eine interne Kennzahl, die die Sparleistung des Bausparers ins Verhältnis zur Bausparsumme setzt und die Regelmäßigkeit der Einzahlungen berücksichtigt. Je höher und regelmäßiger die Einzahlungen, desto schneller steigt die Bewertungszahl. Im Durchschnitt dauert es je nach Tarif und Sparintensität 7 bis 13 Jahre bis zur Zuteilung. Wer seine monatliche Sparrate erhöht oder Sonderzahlungen leistet, kann die Zuteilung deutlich beschleunigen. Umgekehrt verlängert sich die Wartezeit, wenn Beiträge ausgesetzt werden. Wichtig: Die Zuteilung erfolgt nicht automatisch. Der Bausparer muss sie in der Regel aktiv beantragen oder annehmen, sobald sein Vertrag zuteilungsreif ist. Viele Bausparkassen informieren rechtzeitig und bieten Beratungsgespräche an. Der Bausparer ist übrigens nicht verpflichtet, das Darlehen nach der Zuteilung tatsächlich abzurufen. Wird kein Darlehen benötigt, kann das angesparte Guthaben einfach ausgezahlt werden. In diesem Fall entfällt natürlich der zinsgünstige Darlehensanteil – der ursprüngliche Hauptvorteil des Bausparens. Manche Bausparer nutzen die Zuteilung strategisch: Sie schließen den Vertrag früh ab, um in 10–15 Jahren eine günstige Anschlussfinanzierung zu haben, wenn ihre aktuelle Zinsbindung ausläuft. Fazit: Die Zuteilung ist das Ziel der Ansparphase. Wer strategisch vorgeht, mit Sonderzahlungen und regelmäßigen Einzahlungen, kann den Zeitpunkt aktiv beeinflussen. Eine gute Planung stellt sicher, dass die Zuteilung genau dann eintritt, wenn sie für die Immobilienfinanzierung tatsächlich gebraucht wird.
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