Förderung

Wohn-Riester und Sonderausgaben 2026: Eigenheimrente, Wohnförderkonto, BSV

Wohn-Riester und Sonderausgaben 2026: Eigenheimrente, Wohnförderkonto, BSV
Auf einen Blick

Wohn-Riester 2026: Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 €, Sonderausgabenabzug 2.100 € — wie BSV und Riester optimal kombinieren.

Wohn-Riester 2026: Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 €, Sonderausgabenabzug 2.100 € — wie BSV und Riester optimal kombinieren.

Wohn-RiesterRiester-Förderung für Wohneigentum – staatliche Zulagen + Steuerabzug bis 2.100 €/Jahr. Weiterlesen → (Eigenheimrente): Überblick 2026

MerkmalDetails 2026
Grundzulage175 €/Jahr pro Sparer
Kinderzulage (bis 2008 geb.)185 €/Jahr pro Kind
Kinderzulage (ab 2008 geb.)300 €/Jahr pro Kind
Mindestbeitrag4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 €/Jahr)
SonderausgabenabzugBis 2.100 €/Jahr abzugsfähig
Günstiger PrüfungAutomatisch: Zulage oder Steuerersparnis — das Günstigere zählt
Wohn-Riester als BSV-Baustein: Ein Riester-BSV (z.B. bei LBS, Schwäbisch HallGrößte Bausparkasse Deutschlands, vertrieben über Volksbanken/Raiffeisenbanken. Weiterlesen →) kombiniert die staatliche Riester-Förderung mit dem Bauspar-System. Die Riester-Zulagen fließen ins BSV, erhöhen das Bausparguthaben und damit das verfügbare Darlehen. Besonders für Familien mit Kindern attraktiv: 175 € + 300 €/Kind = erhebliche staatliche Zuschüsse. Sonderausgabenabzug zusätzlich: Wer Steuern zahlt, kann bis 2.100 €/Jahr absetzen — das Finanzamt prüft automatisch ob Steuerersparnis oder Zulage günstiger ist.

Sonderausgabenabzug Wohn-Riester: Wie es funktioniert

  1. Beiträge einzahlen: Mindestens 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens (Sockelbeitrag: mindestens 60 €/Jahr)
  2. Sonderausgaben geltend machen: Anlage AV in der Steuererklärung
  3. Günstigerprüfung: Finanzamt vergleicht Steuerersparnis mit Zulage — nimmt das Höhere
  4. Beispiel (40.000 € Einkommen, 2 Kinder ab 2008): Zulagen: 175 + 600 € = 775 €. Steuerersparnis bei 2.100 € Sonderausgaben: ~700 €. → Zulagen günstiger
  5. Beispiel (80.000 € Einkommen, keine Kinder): Steuerersparnis bei 2.100 €: ~840 €. Zulage: 175 €. → Steuerersparnis günstiger
Wohn-Riester und Sonderausgaben 2026: Eigenheimrente, Wohnförderkonto, BSV

Wohnförderkonto: Was beim Riester-BSV passiert

  1. Entnahme für Immobilienkauf: BSV-Guthaben + Riester-Zulagen werden aus dem Vertrag entnommen
  2. Wohnförderkonto: Das Finanzamt führt ein fiktives Konto — der entnommene Betrag wird mit 2 %/Jahr verzinst
  3. Besteuerung im Rentenalter: Ab 60 Jahren (bzw. Renteneintritt) wird das Wohnförderkonto besteuert
  4. Sofortbesteuerung als Alternative: Bei Entnahme sofort 30 % Rabatt auf die Steuer zahlen statt monatlich im Alter
  5. Steuerpflicht beachten: Riester ist nur steuerfrei wenn bestimmungsgemäß genutzt — Steuerberater empfohlen
Wohn-Riester und Sonderausgaben 2026: Eigenheimrente, Wohnförderkonto, BSV

Für wen ist Wohn-Riester BSV sinnvoll?

  1. Familien mit Kindern: Hohe Kinderzulagen (300 €/Kind) = erhebliche Förderung
  2. Niedrig- bis Mittelverdiener: Zulagen übersteigen oft die Steuerersparnis
  3. Klarer Kaufplan in 7–15 Jahren: Riester-BSV lohnt sich nur wenn tatsächlich Immobilie gekauft wird
  4. Weniger sinnvoll: Wenn unsicher ob Immobilienkauf kommt — Riester-Entnahme nur für Wohneigentum erlaubt
Wohn-Riester und Sonderausgaben 2026: Eigenheimrente, Wohnförderkonto, BSV
Experten-Tipp: Wohn-Riester funktioniert am besten für Verheiratete mit Kindern. Die Kinderzulage (300 €/Kind) summiert sich über 10 Jahre erheblich. Wichtig: Beim Kauf oder Bau wird die Förderung nicht zurückgefordert – nur bei Kündigung ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Bedarf ermitteln: Wann und wofür brauchen Sie das Kapital? (Kauf, Bau, Modernisierung)
  2. BausparsummeGuthaben + Darlehen zusammen. Basis für Abschlussgebühr und Zuteilungszeitpunkt. Weiterlesen → berechnen: 20–30 % des Kaufpreises oder volle Modernisierungskosten als Ziel
  3. Anbieter vergleichen: Darlehenszins (1,5–2,5 %) und AbschlussgebührEinmalige Gebühr bei Vertragsabschluss: 1,0–1,6 % der Bausparsumme. Weiterlesen → (1–1,6 %) vergleichen
  4. Fördercheck: WohnungsbauprämieStaatliche Förderung: 10 % auf max. 700 €/Jahr = bis zu 70 € pro Person. Weiterlesen →, VL, Riester – was passt zu Ihrer Situation?
  5. Sparrate optimieren: VL des Arbeitgebers direkt in BSV, Sonderzahlungen einplanen
  6. BSV abschließen: Am besten sofort – ZinssicherungDer garantierte Darlehenszins bei Vertragsabschluss – schützt vor steigenden Marktzinsen. Weiterlesen → gilt ab Vertragsabschluss
  7. KfW prüfen: Kombination BSV + KfW für maximale staatliche Unterstützung

Unser Fazit

Der Bausparvertrag lohnt sich 2026 vor allem für Menschen die in 8–12 Jahren kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Der garantierte Darlehenszins (1,5–2,5 % p.a.) ist der entscheidende Vorteil – egal ob die Bauzinsen in 10 Jahren bei 2 % oder 6 % liegen. Empfehlung: Jetzt abschließen, staatliche Förderung sichern, in 8–10 Jahren abrufen.

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Häufige Fragen: Riester-BSV und Sonderausgaben

Ja — aber mit Einschränkungen. Das Riester-Guthaben kann für "barrierefreien Umbau" und "altersgerechten Umbau" entnommen werden. Für normale Renovierung (Küche, Bad ohne Barrierefreiheits-Aspekt): Nein — nur Neubau, Ersterwerb oder o.g. Umbaumaßnahmen. Alternativ: Das BSV-Darlehen (ohne Riester-Anteil) kann auch für Modernisierung genutzt werden. Wenn Sie unsicher sind: Bausparkasse fragen — die prüfen ob die geplante Maßnahme Riester-förderfähig ist. Mehr Informationen im Förderungs-Guide.

Häufige Fragen

Ja – Wohn-Riester lässt sich direkt in einen Bausparvertrag einzahlen. Sie erhalten die Riester-Grundzulage (175 €/Jahr) plus Kinderzulage (300 €/Kind). Bei Kauf oder Bau des eigenen Hauses ist keine Rückzahlung der Förderung nötig.

Grundzulage: 175 €/Jahr. Kinderzulage: 300 €/Kind (185 € bei vor 2008 geborenen Kindern). Eigenbeitrag mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens minus Zulagen. Wer 2.100 € Sonderausgaben absetzt, spart zusätzlich Einkommensteuer.

Wenn das Darlehen nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (sog. schädliche Verwendung). Eine Ausnahme gilt bei Tod des Sparers oder bei Nutzung durch den Ehepartner.

Ja – gesetzlich unbegrenzt. Viele Experten empfehlen zwei BSV: einen für VL (staatliche Zulage sichern) und einen für den Immobilienerwerb. Wichtig: Wohnungsbauprämie gilt nur bis 700 € Einzahlung/Jahr/Person. Jeder Vertrag muss separat die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nach Zuteilung haben Sie typisch 2 Jahre Zeit. Rufen Sie das Darlehen nicht ab, erhalten Sie das Guthaben inkl. Zinsen ausgezahlt. Einige Anbieter (z.B. Schwäbisch Hall) zahlen dann einen Bonuszins. Die staatliche Förderung entfällt, wenn keine wohnwirtschaftliche Verwendung erfolgt.

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